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Studieren in Bayern: Was wir brauchen

Eine Podiumsdiskussion der Bayerischen Landesstudierendenvertretung und der Bayerischen Studierendenwerke

moderiert durch Dr. Jan-Martin Wiarda

Welche Möglichkeiten gibt es, bei den durchlebten und bestehenden Krisen nicht die grundsätzlichen Dinge in der bayerischen Hochschullandschaft aus den Augen zu verlieren? 

Welche Auswirkung hat die rasante Entwicklung des Hochschulstandorts Bayern?

Die Baye­ri­sche Lan­des­stu­die­ren­den­ver­tre­tung und die Stu­die­ren­den­wer­ke laden zu einer Podi­ums­dis­kus­si­on im House Of Stu­dents in Nürn­berg und im Live­stream ein.

Freitag, 2. Juni 2023

16 — 18 Uhr

House Of Students Nürnberg:
Andreij-Sacharow-Platz 1
90403 Nürnberg

Sie möchten an der Veranstaltung in Präsenz teilnehmen?

Dann schi­cken Sie uns eine E‑Mail an kommunikation@werkswelt.de

Unsere Gäste

Annabel Wolter

Sprecherin der Bayerischen Landesstudierendenvertretung

Matthias Anbuhl

Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks

Torsten Utz

Sprecher der Bayerischen Landesstudierendenvertretung

Dr. Stephan Oetzinger, MdL

Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst für die CSU-Landtagsfraktion

Verena Osgyan, MdL

Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion für Wissenschafts- und Hochschulpolitik

Christian Flisek, MdL

Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Wissenschaftspolitik

Matthias Fischbach, MdL

Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Bildungspolitik

Unsere Forderungen

Anpassung der Baukostenförderung an Marktbedingungen

Der Frei­staat Bay­ern för­dert die Bau­vor­ha­ben für Stu­den­ti­schen Woh­nungs­bau durch finan­zi­el­le Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen. Die Richt­li­ni­en und die dort gere­gel­ten Zuschüs­se pro Wohn­ein­heit wer­den jedoch nur in sehr unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den an die Markt­be­din­gun­gen ange­passt. So sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Bau­kos­ten­deut­lich ange­stie­gen (um bis zu 40%), wäh­rend die Bau­zu­schüs­se sei­tens des Frei­staats Bay­ern zur För­de­rung stu­den­ti­schen Wohn­heim­baus nur um ca. 25 % ange­ho­ben wur­den.

Errichtung von preisgünstigem Wohnraum auf staatlichen Grundstücken

Der Bau zusätz­li­cher Wohn­hei­me für Stu­die­ren­de wird ins­be­son­de­re in den Bal­lungs­zen­tren durch das Feh­len von geeig­ne­ten und für die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke bezahl­ba­ren Grund­stü­cken behin­dert. Hier muss sei­tens der Poli­tik unbe­dingt dar­auf hin­ge­wirkt wer­den, dass den Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ken durch den Frei­staat, aber auch durch die Kom­mu­nen, bebau­ba­re Flä­chen zur Errich­tung von Stu­die­ren­den­wohn­hei­men zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Flexibilisierung rechtlicher Vorgaben beim Bau von Studierendenwohnheimen

Ein erheb­li­ches Pro­blem beim Bau von Stu­die­ren­den­wohn­hei­men besteht unter den der­zeit herr­schen­den Markt­be­din­gun­gen in der sehr star­ren Finan­zie­rung die­ser Bau­vor­ha­ben. Han­delt es sich um ein staat­lich geför­der­tes Bau­vor­ha­ben, erfolgt die Finan­zie­rung durch staat­li­che Zuschüs­se, die Auf­nah­me von Kre­di­ten am Markt sowie einem Eigen­an­teil aus dem Ver­mö­gen der Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke. Die Höhe der jewei­li­gen Finan­zie­rungs­sum­me wird dabei bereits bei Beginn des Bau­vor­ha­bens im Rah­men des Staats­bau­an­tra­ges fest­ge­legt. 

Soll­ten danach bei der Durch­füh­rung des Bau­vor­ha­bens Mehr­kos­ten ent­ste­hen, mit denen der­zeit auf­grund einer außer­ge­wöhn­li­chen Situa­ti­on lei­der immer gerech­net wer­den muss, kön­nen die­se nur durch die Inan­spruch­nah­me von Eigen­mit­teln der Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke abge­deckt wer­den. Die­ses finan­zi­el­le Risi­ko, das bei einer ent­spre­chen­den Grö­ßen­ord­nung die Exis­tenz von Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ken gefähr­den kann, behin­dert damit erheb­lich den wei­te­ren Auf­bau von staat­lich geför­der­ten Wohn­heim­plät­zen. Es muss des­halb sicher­ge­stellt wer­den, dass sol­che unvor­her­ge­se­he­nen Mehr­kos­ten bei Bau­maß­nah­men auch durch die zusätz­li­che Auf­nah­me von Kre­di­ten abge­deckt wer­den kön­nen. 

Freistellung von Energie- und Nebenkosten für Mensen und Cafeterien

Die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke leis­ten einen gro­ßen Bei­trag zur güns­ti­gen und gesun­den Ernäh­rung der Stu­die­ren­den wäh­rend des Stu­di­ums und des Auf­ent­hal­tes an der Hoch­schu­le. Um güns­ti­ges und gesun­des Essen anbie­ten zu kön­nen, benö­ti­gen die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke Unter­stüt­zung, da stei­gen­de Lebens­mit­tel­prei­se, hohe Ener­gie­kos­ten und stei­gen­de Per­so­nal­kos­ten einem güns­ti­gen Ange­bot aktu­ell ent­ge­gen­ste­hen. Unter­stüt­zung erfah­ren die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke ins­be­son­de­re durch staat­li­che Zuschüs­se, die jedoch nur einen teil­wei­sen Bei­trag zum Defi­zit­aus­gleich leis­ten. Pro­ble­ma­tisch ist ins­be­son­de­re, dass ein signi­fi­kan­ter Teil des Defi­zits in den Ver­pfle­gungs­be­trie­ben durch Neben­kos­ten (Strom, Wär­me etc.) ver­ur­sacht wird, die von den Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ken zu über­neh­mensind. Um die Ver­sor­gung in der bis­he­ri­gen Art und Wei­se fort­set­zen zu kön­nen, ist die Poli­tik auf­ge­for­dert, die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke von die­sen zusätz­li­chen Kos­ten frei­zu­stel­len, zumal dies auch pri­va­ten Anbie­tern in staat­li­chen Lie­gen­schaf­ten in vie­len Fäl­len zuge­stan­den wird.

Erweiterung des regionalen und Bio-Angebots in den Verpflegungseinrichtungen

Bereits jetzt ver­sor­gen die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke die Stu­die­ren­den an den baye­ri­schen Uni­ver­si­tä­ten und Hoch­schu­len mit hoch­wer­ti­gem und gleich­zei­tig preis­güns­ti­gem Essen. Künf­tig soll aber nach dem Wil­len der Poli­tik noch häu­fi­ger auf regio­na­le und bio­lo­gisch erzeug­te Lebens­mit­tel zurück­ge­grif­fen wer­den. Auf­grund der der­zei­ti­gen Markt­la­ge ist bei die­sem Schritt aller­dings von erheb­li­chen Mehr­kos­ten beim Ein­kauf aus­zu­ge­hen. Soll das bis­he­ri­ge Preis­ni­veau für die Stu­die­ren­den in den Men­sen des­halb auch nur annä­hernd bei­be­hal­ten wer­den, ist eine grö­ße­re finan­zi­el­le För­de­rung der Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke durch das Land Bay­ern uner­läss­lich.

Anpassung der Mensazuschüsse

Die ste­tig stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten sind nicht zuletzt auf deut­li­che Preis­er­hö­hun­gen bei den Grund­nah­rungs­mit­teln zurück­zu­füh­ren. Dies hat selbst­ver­ständ­lich auch erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Men­sen der Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke, die gezwun­gen waren, die deut­lich höhe­ren Her­stel­lungs­kos­ten durch Anhe­bung der Ver­kaufs­prei­se an die Stu­die­ren­den wei­ter­zu­ge­ben. Um aber auch in Zukunft eine für die Stu­die­ren­den bezahl­ba­re Ver­pfle­gung anbie­ten zu kön­nen, ist es uner­läss­lich, den von Sei­ten des Lan­des gewähr­ten Men­sa­zu­schuss ent­spre­chend den Lebens­hal­tungs­kos­ten regel­mä­ßig anzu­he­ben und der Preis­stei­ge­rung anzu­pas­sen.

Digitalisierung BAföG

Aktu­ell besteht bei der Bear­bei­tung von BAföG-Anträ­gen ein gra­vie­ren­der Medi­en­bruch. Zwar kön­nen Anträ­ge rein digi­tal gestellt wer­den. Da es aber noch kei­ne e‑Akte gibt, muss in den Ämtern alles aus­ge­druckt und auf­be­wahrt wer­den. Dies kos­tet zum einen Zeit, zum ande­ren kos­tet es Geld. Die Ent­wick­lung einer e‑Akte kann jedoch nur gemein­sam mit den Prak­ti­kern vor Ort und Soft­ware­her­stel­lern vor­an­ge­trie­ben wer­den. Damit die Prak­ti­ker sich an der Ent­wick­lung betei­li­gen kön­nen, benö­ti­gen sie zeit­li­che Res­sour­cen. Dies ist mit dem aktu­el­len Stel­len­schlüs­sel der BAföG-Ämter nicht zu leis­ten. Dar­über hin­aus muss der Frei­staat Bay­ern bzw. die Bun­des­re­gie­rung finan­zi­el­le Mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, so dass Soft­ware­her­stel­ler auch in die Pro­gram­mie­rung ein­stei­gen und die­se for­cie­ren kön­nen.

Beschleunigung der Bearbeitung von BAföG-Anträgen

Die Stel­len­schlüs­sel in den Ämtern für Aus­bil­dungs­för­de­rung wur­den seit vie­len Jah­ren nicht mehr ange­passt, wäh­rend sich die Arbeit wesent­lich ver­än­dert hat. Die Digi­ta­li­sie­rung erleich­tert im aktu­el­len Aus­bau­sta­di­um die Arbeit kei­nes­wegs, son­dern erschwert die­se noch durch die bis­he­ri­gen Unzu­läng­lich­kei­ten. Hin­zu kom­men Son­der­re­ge­lun­gen durch die Pan­de­mie, die die Arbeit nicht leich­ter machen und auch noch über vie­le Jah­re umzu­set­zen sein wer­den. Des Wei­te­ren kom­men immer wie­der zusätz­li­che Auf­ga­ben auf die Ämter für Aus­bil­dungs­för­de­rung zu, wie z.B. die Aus­zah­lung von Heiz­kos­ten­zu­schüs­se. Grund­sätz­lich wird die Bear­bei­tung durch ver­än­der­te Lebens­um­stän­de, einen grö­ße­ren Anteil an Inter­na­tio­na­len Stu­die­ren­den und fle­xi­ble­ren Schul- und Aus­bil­dungs­gän­gen immer kom­pli­zier­ter. All die­se Aspek­te sind beim Stel­len­schlüs­sen zu berück­sich­ti­gen, so dass eine Erhö­hung des Per­so­nal­be­stands in den Ämtern für Aus­bil­dungs­för­de­rung zwin­gend erfor­der­lich ist.

Ausbau der Beratungsangebote, insbesondere psychologische Beratung

Wie in der gesam­ten Bevöl­ke­rung stei­gen auch bei den Stu­die­ren­den die psy­cho­lo­gi­schen Erkran­kun­gen stark an. Die psy­cho­lo­gi­schen Bera­tungs­leis­tun­gen durch die Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke wer­den damit bei vie­len Stu­die­ren­den für ein erfolg­rei­ches Stu­di­um immer wich­ti­ger. Ein nie­der­schwel­li­ges Ange­bot durch eine Ein­rich­tung, die nah an den aktu­el­len Pro­ble­men der Stu­die­ren­den arbei­tet, ist für Stu­die­ren­de und deren Lern­erfolg extrem wich­tig und hilf­reich. Damit Stu­den­ten-/Stu­die­ren­den­wer­ke die­se Leis­tun­gen ent­spre­chend der Nach­fra­ge anbie­ten kön­nen, benö­ti­gen sie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung.